Vertrauen und Wertschätzung

Rechtsgebiete

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Mandate in der gesamten Bandbreite des Individualarbeitsrechts.

Hierzu gehören beispielsweise Streitigkeiten um Abmahnungen, Entgeltzahlungen, Kündigungen, Zeugnisse etc. Eine besondere Expertise besitze ich im Kollektivarbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht, beispielsweise bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen einer Betriebsänderung, über eine Betriebsvereinbarung oder Streitigkeiten im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Neben dem Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie in den weiteren Rechtsgebieten Miet- und Immobilienrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Verkehrsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht.

Ich bin zudem ausgebildeter Mediator.

Allgemeines Zivilrecht

Mit Fachkompetenz und einer individuellen Beratung möchte ich Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechtsposition begleiten.

Streiten will gelernt sein - das Recht auf Ihrer Seite ist zunächst eine Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Rechtsposition. Für die erfolgreiche Durchsetzung bedarf es dann allerdings einer Kommunikation gegenüber der Gegenseite und – falls alle außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind – gegenüber den Gerichten.

Das Auffinden einschlägiger Gesetzesregelungen unter den fast unzähligen Gesetzen ist nur die erste Hürde bei der Rechtsverfolgung. Aufgrund der Vielzahl an Lebenssachverhalten kann nicht alles im Gesetz geregelt sein, weshalb Rechtsprechung und Lehre zu einzelnen Rechtsfragen ergänzend zu berücksichtigen sind.

Häufig scheitert eine Klage oder die Rechtsverteidigung nicht aus rechtlichen, sondern vielmehr bereits aus tatsächlichen Gründen, weil entweder unzureichend vorgetragen oder aber der Beweislast nicht genüge getan ist. Sie müssen bedenken, dass der die Angelegenheit entscheidende Richter „nicht selbst dabei war“ und im Rechtsstreit daher auf den Parteivortrag angewiesen ist.

Die Feststellung des Sachverhalts aus Mandantensicht gehört damit zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsanwalts. Durch eine vertrauensvolle kommunikative Zusammenarbeit mit dem Mandanten können Missverständnisse bereinigt und ggf. bereits außergerichtlich für alle Beteiligten sinnvolle Lösungen erzielt werden. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen, vertrete ich Ihre Interessen vor den Gerichten mit der nötigen Konsequenz.

Haben Sie einmal nicht Recht, dann sage ich Ihnen das auch. Denn letztlich kostet ein Rechtsstreit Geld – Ihr Geld. Die Kostenfolge ist bei der Beratung stets mitzuberücksichtigen.

Miet- und Immobilienrecht

Das Mietrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das am Wenigsten der Erklärung bedarf. Jeder weiß, dass Wohnen nicht billig ist, egal ob Mieter oder Vermieter. Die unterschiedlichen Interessen sind daher vorgezeichnet, sie werden durch das Mietrecht ausbalanciert. Das Recht zu kennen, dementsprechend zu beraten und helfen zu können, letztlich auch das Recht durchzusetzen, das sind die Aufgaben anwaltlicher Tätigkeit.

Verkehrsrecht

Die Teilnahme am Straßenverkehr führt immer wieder zu Unfällen. Kaum jemand wird hiervon verschont. Sie wollen Schadensersatz- und / oder Schmerzensgeldansprüche durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen? Es droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot, weil Sie unter Drogeneinfluss erwischt wurden? Ich biete Ihnen eine Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht, hier vor allem im Verkehrszivilrecht, aber auch im Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht.

Entstehende Rechtsanwaltsgebühren sind regelmäßig als Unfallfolgekosten erstattungsfähig, d.h. diese können bei der Schadenregulierung geltend gemacht werden. Diese Rechtsfolge ist begründet im Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherungen und ständige Rechtsprechung.

Bau- und Werkvertragsrecht

Sie machen als Werkunternehmer Forderungen geltend? Sie wehren sich als Bauherr gegen unberechtigte Werklohnforderungen oder wenden Mängel ein? Ich vertrete Sie im privaten Baurecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Aufgrund umfangreicher Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht und ebenso umfangreicher Gesetzesmaterie ist dieses Rechtsgebiet sehr kompliziert, weshalb insbesondere hier juristischer Fachverstand gefragt ist. In keinem anderen Rechtsgebiet kommt es so oft auf die Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts an. Die Einschätzung von Sachverständigen und Prüfung von Gutachten hat herausragende Bedeutung.

Mediation

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist eine professionelle außergerichtliche Form der Lösung oder Vermeidung von Konflikten in einem strukturierten und freiwilligen Verfahren. Die Konfliktparteien (Medianten) wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (den Mediator) eigenverantwortlich zu einer einvernehmlichen Lösung bzw. Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator regelt und strukturiert dabei das Verfahren, trifft indes für die Medianten keine Entscheidung den Konflikt betreffend. Ziel des Mediationsverfahrens ist eine zukunftsgerichtete und wechselseitig interessengerechte und faire Lösung des Konflikts.

Im Bereich der Arbeit entsteht ein besonderes Näheverhältnis auf längere Zeit. Konflikte sind unvermeidlich. Wir empfehlen Betriebsparteien, Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie Kollegen am Arbeitsplatz den Versuch der einvernehmlichen Konfliktlösung.